Kreissportbund Greiz e.V.

In Ergänzung der Mitteilung vom 29.11.2021 betreffs weiterer Einschränkungen des Trainings- und Wettkampfbetriebes in kreiseigenen Schul-Sportstätten (2G und 2G-Plus-Regelung), entfällt gemäß Pkt. 7.4 der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 28.12.2021 bei den 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen innerhalb geschlossener Räume, die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach einer Auffrischimpfung.

Eine Übersicht der gegenwärtigen Corona-Regelungen für den organisierten Sportbetrieb in Thüringen finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/sport.
Erforderliche Allgemeinverfügungen des Landkreises Greiz, können auf der Homepage unter
https://www.landkreis-greiz.de/landkreis-greiz/aktuell/nachrichten-details/corona-startseite/rechtsgrundlagen-1 eingesehen werden.

Sollten weitergehende Festlegungen über das Warnsystem hinaus getroffen werden, die
Einfluss auf den organisierten Sportbetrieb haben, erhalten die Nutzer der kreiseigenen Schul-Sportstätten diesbezüglich Informationen.


Hier (Klick) die Mitteilung des Landratsamtes Greiz, Amt Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Sport vom 11.10.2021 über den Trainings- und Wettkampfbetrieb in kreiseigenen Schul-Sportstätten in der Warnphase -
Warnstufe 1 



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