Sportförderung des Landkreises Greiz
Entsprechend der bestehenden Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz und der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Sportförderung der Vereine im sportfachlichen Bereich und im Sportstättenbau- hat der Kreissportbund Greiz im Berichtszeitraum erneut die sportpolitischen Interessenvertretung intensiviert und einen ebenso umfassenden wie kontinuierlichen und konstruktiven Dialog mit der Politik, insbesondere mit der Landrätin, Frau Martina Schweinsburg, geführt.
Im vergangenen Jahr wurde die 2001 überarbeitete und vom Kreistag Greiz beschlossene Sportförderrichtlinie des Landkreises sowie die Zuwendungsordnung des Kreissportbundes, die einen Meilenstein für eine progressive und flexible Sportförderung gesetzt hat, mit Leben erfüllt.
An der Möglichkeit die eine eigenverantwortliche Vergabe von Zuwendungen durch den Vorstand des Kreissportbundes an Vereine aus dem Landkreisetat festschreibt, welches wohl die wichtigste Aussage dieser Richtlinie ist, konnte auch 2008 im vollem Umfang festgehalten werden.
Hierfür stellte der Landkreis Greiz im Jahre 2008 finanzielle Mittel in Höhe von 115.040 € zur Verfügung.
Hiervon wurde dem Kreissportbund auf Vorschlag der Landrätin, mit Beschluss des für den Sport zuständigen Ausschusses des Kreistages, auf der Grundlage der bestehenden Leistungs- und Verwaltungsvereinbarung im vergangenem Jahr 43.500 € zur Verfügung gestellt.
Die inhaltliche Umsetzung der Zuwendungsordnung des Kreissportbundes wurde auch 2008 durch den Vorstand des Kreissportbundes gewährleistet und ist zu einem echten Arbeitspapier geworden.
Im Sportstättenbau, investiven Maßnahmebereich, wie Sanierung, Erweiterung und Modernisierung wurden durch die Sportvereine eine Vielzahl von Projekten realisiert.
Der Gesamtwert/Bauumfang der Maßnahmen /Projekte belief sich auf ca. 600.000,00 €.
Hierfür wurden durch den Landkreis 2007/2008 150.000,00 € den Vereinen zur Verfügung gestellt.
Im vergangenem Zeitraum wurden in den Gesprächen mit der Kreispolitik, Federführung die Landrätin, an der Wahrung der Festlegungen der unentgeltlichen Nutzung von kommunalen Sportstätten – in Bezug auf den §14 des Thüringer Sportfördergesetzes festgehalten.
Die Wahrung dieser für den Sport so wichtigen Existenzgrundlage stellt ebenfalls ein Element der kreislichen Sportförderung dar.
Im Jahr 2007/2008 wurden für die Sanierung und Werterhaltung von Schul- und Sportturnhallen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Greiz befinden (Außensportanlagen „Sportschule Kurt Rödel“ in Greiz, Turnhalle Mohlsdorf) 763.000,00 € ausgegeben.
Allein die Betriebskosten der Hallen für den Vereinssport belaufen sich jährlich auf ca. 1.000.000,00 € und werden über den Kreishaushalt getragen.