Kreissportbund Greiz e.V.

Kooperationen zwischen Sportvereinen, Kindertagesstätten und Schulen bringen mehr Bewegung und Sport in den Alltag von Kindern. Übungsleiter und Trainer können ihre Angebote vorstellen und Kontakt zu den Eltern aufbauen und so junge Mitglieder gewinnen, Talente zu finden, gemeinsam Sportstätten nutzen und die Angebotspalette der Vereine weiter zu entwickeln.

Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landessportbund Thüringen und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Zusammenarbeit von Sportvereinen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen existiert in Thüringen ein Förderprogramm, das entsprechende Kooperationsmaßnahmen mit insgesamt 260.000 Euro unterstützt.

So läuft die Beantragung der Förderung: 

Alle Sportvereine, die im Schuljahr 2020/2021 mit Kindergärten und Schulen Kooperationsverträge abschließen, sollten die Vereinbarungsvorlage des LSB digital ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und bis spätestens 31. Januar 2021 an ihren zuständigen Stadt- oder Kreissportbund im Original senden. Darauf erhalten die  beteiligten Sportvereine vom LSB bis Mai 2021 per Post die Zuwendungsverträge und Verwendungsnachweise für ihre Kooperationen.

Nach Unterzeichnung durch den Vereinsvorstand müssen diese Zuwendungsverträge bis 15. Juni 2021 beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund abgegeben werden. Nach Übersendung aller Verträge an den LSB werden die Zahlungen angewiesen. Dies wird für alle Sportvereine möglich sein, die ihre Mitgliedsbeiträge an den LSB bereits vollständig gezahlt haben. In einem zweiten Zahlungslauf erhalten alle weiteren Sportvereine (mit Zahlung der zweiten Beitragsrate an den LSB) ihre Zuwendungen für die Kooperationen im September. Der Verwendungsnachweis muss bis 31. Dezember 2021 beim Stadt- oder Kreissportbund eingereicht werden.

Anträge für das Schuljahr 2021/2022 können voraussichtlich ab August 2021 online unter unser-sportverein.net im Modul Kooperationen erstellt und ausgedruckt werden.

Vereinbarung